Alle können Mitglied des Vereins für Pilzkunde
werden. Dazu muss man eine Beitrittserklärung
ausfüllen und an ein Vorstandsmitglied abgeben.
Gemäss Statuten werden Neumitglieder durch den Vorstand
vorbehältlich der Genehmigung der Vereinsversammlung
(Quartalsversammlungen, Generalversammlung) aufgenommen.
Die Statuten verraten mehr über Zweck, Mitgliedschaft und
Organisation des Vereins.
Als Mitglied erhält man
Doppelmitglied
(ohne Schweizerische Zeitschrift für
Pilzkunde (SZP))
Die Jahresbeiträge sind bis 1. April zu bezahlen.
Neueintritte nach dem 1. September bezahlen die Hälfte des
Jahresbeitrags.
Korrespondenz:
Jedes Mitglied kann wählen, ob es die Korrespondenz per Email oder
per Post erhalten will. Um die Ausgaben möglichst klein zu halten,
ist der Email-Versand günstiger (und schneller). Mutationen bitte
an die Kontaktadresse schicken.